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   LG Hamburg, 12.12.2019 - 312 O 95/14   

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LG Hamburg, 12.12.2019 - 312 O 95/14 (https://dejure.org/2019,50724)
LG Hamburg, Entscheidung vom 12.12.2019 - 312 O 95/14 (https://dejure.org/2019,50724)
LG Hamburg, Entscheidung vom 12. Dezember 2019 - 312 O 95/14 (https://dejure.org/2019,50724)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 3 Abs 1 UWG, § 4 Nr 3 Buchst a UWG, § 5 Abs 1 S 1 UWG, § 8 Abs 1 S 1 UWG, Art 16 Buchst a EGV 110/2008
    Voraussetzungen für überdurchschnittliche wettbewerbliche Eigenart

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 24.01.2013 - I ZR 136/11

    Regalsystem

    Auszug aus LG Hamburg, 12.12.2019 - 312 O 95/14
    Wettbewerbliche Eigenart setzt voraus, dass die konkrete Ausgestaltung oder bestimmte Merkmale eines Erzeugnisses geeignet sind, die angesprochenen Verkehrskreise auf die betriebliche Herkunft oder die Besonderheiten des Erzeugnisses hinzuweisen (st. Rspr., vgl. nur BGH GRUR 2013, 951 - Regalsystem m.w.N.).

    Eine wettbewerbliche Eigenart des nachgeahmten Produktes ist anzunehmen, wenn dieses sich aufgrund seiner konkreten Ausgestaltung oder seiner charakteristischen Merkmale nach seinem Gesamteindruck so von anderen Produkten im Marktumfeld abhebt, dass der Verkehr es einem bestimmten Hersteller zuordnet (BGH GRUR 2013, 951 - Regalsystem ).

  • BGH, 15.04.2010 - I ZR 145/08

    Femur-Teil

    Auszug aus LG Hamburg, 12.12.2019 - 312 O 95/14
    Allerdings reicht für eine Rufausbeutung nicht aus, wenn lediglich Assoziationen an ein fremdes Produkt und damit Aufmerksamkeit erweckt werden (vgl. BGH GRUR 2010, 1125, Rn. 42 - Femur-Teil ).
  • BGH, 21.02.2002 - I ZR 230/99

    Defacto.de

    Auszug aus LG Hamburg, 12.12.2019 - 312 O 95/14
    Bei der Prüfung der sich gegenüberstehenden Zeichen ist von dem allgemein anerkannten Grundsatz auszugehen, dass zwischen allen in Betracht zu ziehenden Umständen, nämlich der Kennzeichnungskraft der Klagemarke, dem Ähnlichkeitsgrad der einander gegenüber stehenden Zeichen und dem wirtschaftlichen Abstand der Waren und Dienstleistungen eine Wechselwirkung besteht, wonach eine höhere Kennzeichnungskraft der Klagemarke oder ein höherer Grad der Ähnlichkeit der Zeichen einen größeren Abstand bei den angebotenen Waren-/Dienstleistungen ausgleichen kann und umgekehrt (BGH GRUR 2002, 898, 899 "defacto"; BGH GRUR 2001, 1161, 1162 "CompuNet/ComNet").
  • BGH, 02.02.2012 - I ZR 50/11

    Bogner B/Barbie B

    Auszug aus LG Hamburg, 12.12.2019 - 312 O 95/14
    Dabei ist auch der Grundsatz zu berücksichtigen, dass bei einem aus einem einzelnen Buchstaben bestehenden Zeichen im Hinblick auf seine Kürze bildliche Unterschiede ein wesentlich größeres Gewicht haben als bei normalen Wortzeichen (BGH GRUR 2012, 930, Rn. 51 - Bogner B/Barbie B).
  • BGH, 15.02.2001 - I ZR 232/98

    CompuNet/ComNet; Verwechslungsgefahr

    Auszug aus LG Hamburg, 12.12.2019 - 312 O 95/14
    Bei der Prüfung der sich gegenüberstehenden Zeichen ist von dem allgemein anerkannten Grundsatz auszugehen, dass zwischen allen in Betracht zu ziehenden Umständen, nämlich der Kennzeichnungskraft der Klagemarke, dem Ähnlichkeitsgrad der einander gegenüber stehenden Zeichen und dem wirtschaftlichen Abstand der Waren und Dienstleistungen eine Wechselwirkung besteht, wonach eine höhere Kennzeichnungskraft der Klagemarke oder ein höherer Grad der Ähnlichkeit der Zeichen einen größeren Abstand bei den angebotenen Waren-/Dienstleistungen ausgleichen kann und umgekehrt (BGH GRUR 2002, 898, 899 "defacto"; BGH GRUR 2001, 1161, 1162 "CompuNet/ComNet").
  • BGH, 21.09.2006 - I ZR 270/03

    Stufenleitern

    Auszug aus LG Hamburg, 12.12.2019 - 312 O 95/14
    Ein derartiger Anspruch setzt voraus, dass das Erzeugnis von wettbewerblicher Eigenart ist und besondere Umstände hinzutreten, die seine Nachahmung als unlauter erscheinen lassen (BGH GRUR 2007, 984 - Gartenliege , GRUR 2007, 339 - Stufenleitern m.w.N.).
  • EuGH, 07.06.2018 - C-44/17

    Um festzustellen, ob eine nach dem Unionsrecht unzulässige "Anspielung" vorliegt,

    Auszug aus LG Hamburg, 12.12.2019 - 312 O 95/14
    Diese Regelung erweitert den Schutz um Informationen für die Verbraucher in der Bezeichnung oder auf der Aufmachung oder Etikettierung des betreffenden Erzeugnisses, die zwar nicht auf die geschützte geografische Angabe anspielen, aber angesichts der Verbindungen zwischen dem Erzeugnis und der Angabe als falsch oder irreführend eingestuft werden (EuGH, GRUR 2018, 843, Rn. 65).
  • BGH, 24.05.2007 - I ZR 104/04

    Gartenliege

    Auszug aus LG Hamburg, 12.12.2019 - 312 O 95/14
    Ein derartiger Anspruch setzt voraus, dass das Erzeugnis von wettbewerblicher Eigenart ist und besondere Umstände hinzutreten, die seine Nachahmung als unlauter erscheinen lassen (BGH GRUR 2007, 984 - Gartenliege , GRUR 2007, 339 - Stufenleitern m.w.N.).
  • BGH, 30.04.2008 - I ZR 123/05

    Rillenkoffer

    Auszug aus LG Hamburg, 12.12.2019 - 312 O 95/14
    Der BGH hat wiederholt entschieden, dass im Anwendungsbereich der Bestimmungen des Markengesetzes für einen lauterkeitsrechtlichen Nachahmungsschutz grundsätzlich kein Raum ist (GRUR 2008, 793, Rn. 26 - Rillenkoffer m.w.N.).
  • BGH, 06.11.1997 - I ZR 102/95

    Trachtenjanker

    Auszug aus LG Hamburg, 12.12.2019 - 312 O 95/14
    Ist er insoweit seiner Darlegungslast nachgekommen, ist es Sache des Gegners, darzulegen, dass die in Rede stehenden Merkmale bereits vorbekannt oder inzwischen üblich geworden sind (BGH GRUR 1998, 477 - Trachtenjanker ).
  • BGH, 24.04.1985 - VIII ZR 95/84

    Leasingvertrag als verdecktes Abzahlungsgeschäft

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